Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 12. November 2024 um 13:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Landau in der Pfalz, Saal 231 öffentlich versteigert werden:

Wohn-/Geschäftshaus

Verkehrswert: Lfd. Nr. 1            333.000,--EURO Lfd. Nr. 2               12.000,--EURO

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
0,00 €
Versteigerungstermin
12.11.2024, 13:00 Uhr
Aktenzeichen
3 K 70/22
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Wohn-/Geschäftshaus

 
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
- laut Gutachten bebaut mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden; das Wohnhaus ist zweigeschossig, nicht unterkellert und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss; Ursprungsjahr ca. 1777; Umbau ca. 1958; der bauliche Zustand wird dem äußeren Anschein nach (soweit ersichtlich) als allg. schlecht und mangelhaft eingeschätzt; es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungs- bzw. Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.

- Auf dem bebauten Grundstück, Flst. 437/1 wurden aufgrund behördlicher Auflagen erhebliche Abbrucharbeiten an verschiedenen einsturzgefährdeten Gebäuden durchgeführt. Derzeit ist auf dem Grundstück noch der nördliche Teil des Wohnhauses, der Keller des abgebrochenen südlichen Teiles des Wohnhauses, das eingeschossige Nebengebäude an der nordöstlichen Grundstücksgrenze, der südlich davon liegende zweigeschossige Tabakschuppen und das Erdgeschoss des teilabgebrochenen Nebengebäudes südlich vom Tabakschuppen vorhanden. Im Gutachten wird unterstellt, dass nur der nördliche Teil des noch stehenden Wohnhauses für eine nachhaltige Nutzung nach umfangreicher Sanierung, die einer Kernsanierung entspricht, erhalten bleiben kann. Alle anderen noch stehenden Gebäude bzw. Gebäudeteile, sind überwiegend stark schadhaft und für eine realistische und sinnvolle Nachfolgenutzung nicht geeignet. Im Gutachten wird daher ihr Abbruch unterstellt. Insgesamt steht das Grundstück somit für eine Neubeplanung und Neubebauung unter Erhaltung des nördlichen Wohnhausteiles zur Verfügung, was im Gutachten auch so unterstellt wird.

Nebengebäude:
Keller des abgebrochenen südlichen Teiles des Wohnhauses
- Mauerwerk
- prov. Kellerabdeckung
(im Zuge einer Neubeplanung des Grundstücks Abbruch unterstellt)

Nebengebäude an der nordöstlichen Grundstücksgrenze
- eingeschossig
- tlw. Mauerwerk, tlw. Fachwerk
- Dachstuhl aus Holz, Dachziegel
- prov. Abstützungen im Inneren, undichtes Dach
(im Zuge einer Neubeplanung des Grundstücks Abbruch unterstellt)

Tabakschuppen
- zweigeschossig
- Rückwand Mauerwerk, sonst komplett Holzkonstruktion
- Dach prov. mit Planen/Dichtungsbahnen gedeckt
(im Zuge einer Neubeplanung des Grundstücks Abbruch unterstellt)

teilabgebrochenes Nebengebäude südlich vom Tabakschuppen
- Erdgeschoss
- Mauerwerk, Sandsteinplatten
- Betondecke
(im Zuge einer Neubeplanung des Grundstücks Abbruch unterstellt)

- Eine Innenbesichtigung des Wohngebäudes sowie ein Zugang zum gesamten Grundstück wurde nicht ermöglicht.


Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
- laut Gutachten unbebaut

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Lage

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